Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://isil.staatsbibliothek-berlin.de veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 30.01.2025 auf Grundlage eines BITV-WCAG-Testberichts durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache stehen noch nicht zur Verfügung. Daher entspricht die Website derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige Inhalte werden nicht mit den HTML Strukturelementen zur Auszeichnung von Listen dargestellt und entsprechen somit nicht der Anforderung der 9.1.3.1b der WCAG 2.1.
  • Die Inhalte der Seite „Kennzeichen der DFG-geförderten Fachinformationsdienste für die Wissenschaft (FID)“ stehen ohne CSS nicht einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge entsprechen somit nicht der Anforderung der 9.1.3.2 der WCAG 2.1.
  • Die Eingabefelder der Formulare verwenden keine autocomplete-Werte und entsprechen somit nicht der Anforderung der 9.1.3.5 der WCAG 2.1.
  • Die Formulare können nicht ausschließlich mit der Tastatur benutzt werden Werte und entsprechen somit nicht der Anforderung der 9.2.1.1 der WCAG 2.1.
  • Die Formulare können mit der Tastatur nicht in einer schlüssigen und nachvollziehbaren Weise bedient werden und entsprechen somit nicht der Anforderung der 9.2.4.3 der WCAG 2.1.
  • Die Formulare können nicht ohne unerwartete Kontextänderungen bedient werden und entsprechen somit nicht der Anforderung der 9.3.2.2 der WCAG 2.1.
  • Die Statusmeldungen sind nicht mit geeigneten Rollen und Eigenschaften ausgezeichnet und entsprechen somit nicht der Anforderung der 9.4.1.3 der WCAG 2.1.
  • Die Seiten berücksichtigt nicht in Gänze die benutzerdefinierte Browsereinstellungen entsprechen somit nicht der Anforderung der 11.7 der WCAG 2.1.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.01.2025 erstellt und zuletzt am 31.01.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter "Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter infoschlichtungsstelle-bgg.de.